Sondertilgung oder komplette Ablösung: Was dir gesetzlich zusteht und was es kosten kann.
Die im Rechner gezeigten Konditionen sind unverbindliche Beispiele. Maßgeblich ist das Angebot des Kreditgebers.
Vorzeitige Rückzahlung: das Wichtigste
Kurz gesagt: Bei einem Verbraucherkredit darfst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich auf 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags begrenzt ist, bei höchstens zwölf Monaten Restlaufzeit auf 0,5 Prozent.
Stand: Oktober 2026
Bei Verbraucherdarlehen kannst du ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Du musst dafür nicht bis zum Laufzeitende warten.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt und kann im Einzelfall niedriger ausfallen oder entfallen.
Auf zurückgezahlte Beträge fallen keine Zinsen mehr an. Je früher, desto mehr sparst du.
Bei einer Sondertilgung zahlst du zusätzlich zur Rate einen Teilbetrag, die Laufzeit oder die Rate sinkt. Bei der vorzeitigen Ablösung zahlst du die gesamte Restschuld auf einmal und beendest den Vertrag. Im Vertrag steht, ob und wie Sondertilgungen vorgesehen sind. Unabhängig davon besteht bei Verbraucherkrediten das gesetzliche Recht auf vorzeitige Rückzahlung.
Die Bank darf einen Ausgleich für entgangene Zinsen verlangen, aber nur bis zur gesetzlichen Obergrenze:
| Restlaufzeit | Obergrenze | Beispiel bei 5.000 € Rückzahlung |
|---|---|---|
| Mehr als 12 Monate | 1 % des zurückgezahlten Betrags | höchstens 50 € |
| Bis 12 Monate | 0,5 % des zurückgezahlten Betrags | höchstens 25 € |
Die Werte sind Obergrenzen nach der gesetzlichen Regelung für Verbraucherdarlehen; im Einzelfall kann die Entschädigung geringer sein oder entfallen. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Auskunft deiner Bank. Für Immobiliardarlehen gelten andere Regeln.
Vergleiche die Zinsen, die du bis zum Laufzeitende noch zahlen würdest, mit einer möglichen Entschädigung. Meist überwiegen die gesparten Zinsen. Zahle aber nur so viel, dass du eine Rücklage für Unerwartetes behältst; ein leergeräumtes Konto führt schnell zurück in den Dispo.
Wenn du nicht aus eigenen Mitteln ablösen kannst, kann ein neuer Kredit mit besseren Konditionen helfen. Wie das funktioniert, steht auf der Seite zur Umschuldung. Wichtig für den Vergleich ist der effektive Jahreszins; die passende Laufzeit beeinflusst die Gesamtkosten.
Häufige Fragen
Bei Verbraucherdarlehen darfst du den Kredit nach dem Gesetz jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Deine Bank kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Bei Verbraucherkrediten ist sie nach dem Gesetz begrenzt: höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten höchstens 0,5 Prozent. Im Einzelfall kann sie niedriger sein oder entfallen; der Vertrag gibt Auskunft.
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung zur normalen Rate, die die Restschuld senkt. Ob und in welcher Höhe sie möglich ist, steht im Kreditvertrag.
Meist ja, weil auf den zurückgezahlten Betrag keine Zinsen mehr anfallen. Vergleiche die gesparten Zinsen mit einer möglichen Entschädigung und behalte einen finanziellen Puffer.
Frage bei deiner Bank nach einer schriftlichen Aufstellung der Restschuld und einer möglichen Entschädigung, bevor du zahlst.
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